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DAkkS passt Urkundenformate für Akkreditierungen an

22. Juli 2022 - Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ändert zum 15. Juli 2022 ihre Vorgehensweise für die Erstellung von Akkreditierungsurkunden. Die Anpassung der Urkundenformate ist eine weitere Maßnahme im Zuge der Umsetzung der neuen Aufbauorganisation und ermöglicht insbesondere für die zunehmend fachlich komplexer werdenden Geltungsbereiche in den Akkreditierungsverfahren eine verbesserte, effektive und effiziente Verfahrensbearbeitung.

Von der neuen Vorgehensweise sind Akkreditierungsverfahren betroffen, die von mehreren Fachbereichen der DAkkS bearbeitet werden. In diesen Fällen erhalten Konformitätsbewertungsstellen (KBS) zukünftig eine Akkreditierungsurkunde, die sich in eine Gesamturkunde und in Teilurkunden für jeden Fachbereich untergliedert. Dabei verweist die Gesamturkunde für eine Akkreditierung lediglich auf die Registriernummern aller aktuell gültigen Teilurkunden. Für die Gesamturkunde und jede Teilurkunde erfolgt die Ausstellung im Original jeweils in Form eines Deckblattes und einer Anlage, lediglich die Anlagen der Gesamt- und Teilurkunden werden in der Datenbank der akkreditierten Stellen veröffentlicht. Auf den Deckblättern der Teilurkunden wird zukünftig auf eine Kurzbeschreibung des Geltungsbereiches verzichtet.

Neben der Ausstellung von Teilurkunden für die Fachbereiche werden grundsätzlich keine weiteren Teilurkunden aufgrund sonstiger Kriterien, wie beispielsweise für einzelne Standorte, Abteilungen oder Geschäftsbereiche der Konformitätsbewertungsstelle, ausgestellt.

Umstellung der Urkundenformate startete zum 15. Juli 2022

Die Ausstellung von Gesamt- und Teilurkunden für eine Akkreditierung erfolgt grundsätzlich bei jeder Erstakkreditierung und Wiederholungsbegutachtung, über die von der DAkkS ab dem 15. Juli 2022 entschieden wird. Bestehende Urkunden werden im Rahmen von Wiederholungsbegutachtungen, Re-Akkreditierungen oder Erweiterungen beziehungsweise Änderungen sukzessiv auf das neue Format durch das Verfahrensmanagement umgestellt. Davon unabhängig können die Kunden der DAkkS die Umstellung ihrer Urkunden für das jeweilige Verfahren gebührenpflichtig schriftlich beantragen.

Verfahrenstransfer in neue Fachbereichsstruktur

Mit der Umstellung der Aufbauorganisation der DAkkS erfolgt in der Zeit vom 1. bis 31. Juli 2022 ein umfassender Transfer der Verfahren von der alten in die neue Fachbereichsstruktur. Die Konformitätsbewertungsstellen (KBS) werden schriftlich über die Zuweisung des Verfahrens in den nach neuer Struktur zuständigen Fachbereich informiert und erhalten auf diesem Weg die Kontaktdaten zum persönlichen Ansprechpartner bei der DAkkS.

www.dakks.de/



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